Biosphärenreservate
Biosphärenreservate werden ihm Rahmen eines UNESCO-Programms (Man and Biosphere) seit 1976 als großflächige Schutzgebiete ausgewiesen und sind quasi Landschaftsschutzgebiete mit strengeren Vorschriften.
Nach §25 BNatSchG sind Biosphärenreservate:
(1) Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.
(2) Biosphärenreservate dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
(3) Biosphärenreservate sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen. § 23 Absatz 4 gilt in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten entsprechend.
(4) Biosphärenreservate können auch als Biosphärengebiete oder Biosphärenregionen bezeichnet werden.
Im Gegensatz zu den Nationalparks ist eine Weiterführung der naturverträglichen Bewirtschaftung ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts.
Zonen
Zur Umsetzung unterschiedlichen Ziele sind Biosphärenreservate gem. §25 Absatz 3 in 3 Zonen gegliedert.
Zone I (Kernzone)
Die Kernzonen (Zone I) sind in der Regel als Naturschutzgebiet ausgewiesen: dort soll eine ungestörte Entwicklung erfolgen.
Außerhalb der Kernzone wird die Jagd normal ausgeübt.
Zone II (Pflegezone)
Die Pflegezonen (Zone II) sollen den Erhalt und die Pflege von Ökosystemen fördern, die durch menschliche Nutzung entstanden oder wesentlich von ihr beeinflußt wurden.
Beispiele: extensiv genutzte Wiesenlandschaften an der Rhön, Teiche in der Oberlausitz.
Die Pflegezone soll die Kernzone vor negativen Einflüssen schützen.
Zone III (Entwicklungszone)
In der Entwicklungszone (Zone III) soll eine Wirtschaftsweise entwickelt und gefördert werden, die Natur und Mensch gleichermaßen gerecht wird.
Biosphärenreservate in Deutschland
In Deutschland gibt es 18 Biosphärenreservate, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der UNESCO anerkannt sind, wie z.B. in Bayern.
Diese unterscheiden sich von Nationalparks dadurch, dass sie Kulturlandschaften schützen und nachhaltige Nutzung (Ressourcen) fördern.
Ziele
Biosphärenreservate dienen:
- dem Schutz natürlicher Ökosysteme in den Kernzonen
- der Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften mit nutzungsbedingter Arten- und Landschaftsvielfalt,
- der modellhaften Entwicklung von nachhaltiger ökologischer und ökonomisch verträglicher Landnutzung,
- der ökosystemaren Forschung und Umweltbeobachtungen zur Beurteilung von Stoffeinträgen, Umwelt- und Klimaveränderungen
Übersicht: Schutzgebiete