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Tierversuche

Tierversuche in Deutschland im Sinne des Gesetzes sind Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.

Wer Versuche an Tieren (Wirbeltieren) durchführen will, braucht seit dem 1987 in Kraft getretenen Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Genehmigung durch die zuständige Behörde der einzelnen Bundesländer.

Tierversuche in Medizin & Forschung

Voraussetzung für die Genehmigung von Tierversuchen in Medizin und Forschung ist, daß sie auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen aus medizinischen oder gesundheitlichen Gründen, zur Erkennung von Umweltgefährdungen oder für die Grundlagenforschung unerlässlich sind. Dabei soll eine Abwägung stattfinden, ob die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf

Einrichtungen für Tierversuche & Tierschutzbeauftragte

Seit dem neuen deutschen TierSchutzGesetz ist es notwendig, daß die Einrichtungen für Tierversuche einen Tierschutzbeauftragten zu bestellen haben. Dieser Tierschutzbeauftragte hat auf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu achten.


Quellen zum Thema Tierschutz:



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