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Der Tierschutz spielt in Deutschland eine große Rolle und diesem Thema soll diese Website Hilfe beim Informationsbedarf liefern.

Der Tierschutz

„Tierschutz“ ist einer der Begriffe in unserer deutschen Sprache, der von vielen Menschen mit unterschiedlicher Bedeutung ausgelegt wird.

  1. Emotionaler Tierschutz
  2. Wissenschaftlicher Tierschutz
  3. Gesetzlicher Tierschutz

Der emotionale Tierschutz

Er entspringt am ehesten dem natürlichen Bedürfnis von Menschen, den von uns abhängigen Tieren und Pflanzen ein Schutzbedürfnis anzuerkennen. Meistens eher nicht rational zu begründen kommt es eher aus der eigenen Erfahrung einer Mensch-Tier-Beziehung, dem jeweiligen sozialen Status, dem Geschlecht (häufig engagieren sich im Tierschutz mehr Frauen als Männer) oder einer augenblicklichen Situation.  Der emotionale Tierschutz hat den Vorteil, dass er spontan und damit meistens ehrlich ist. Sein Nachteil ist, daß er oft nicht rational, nicht differenzierend und oft auch nicht begründbar ist. Warum schützen wir hübsche Tiger und Katzen, aber setzen uns nicht für den Schutz von Spinnen und Insekten ein? Häufig werden auch Bedürfnisse des Menschen auf die Tiere projiziert, obwohl nicht immer gilt: was gut für den Menschen ist, ist auch gut für das Tier. So kommt es, daß gerade im Bereich emotionaler Tierschutz wissenschaftliche oder rechtliche Grundlagen ignoriert werden, wenn z.B. Tiere aus Intensivhaltung vermeintlich „befreit“ und dann auf Straßen überfahren werden. Trotzdem ist es meistens ein Ansatz in die richtige Richtung.

Der wissenschaftliche Tierschutz

Der wissenschaftliche Tierschutz beruht auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen wie Physiologie, Anatomie und Ethologie und soll zum Wohl der Tiere angewendet werden. Er setzt die Forschung auf dem jeweiligen Gebiet voraus. Denn erst wenn die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der zu schützenden Tiere bekannt sind, kann man sie nutzen. Der wissenschaftliche Tierschutz ist dadurch begründbar und rational. Er führt dadurch zu einer größeren Tiergerechtigkeit nach der Devise „Wissen schützt Tiere“. Darum müssen auch z.B. angehende Tierärzte bereit im Grundstudium die Problematik des Tierschutzes in den Bereichen Physiologie, Anatomie und Verhaltenslehre lernen – nämlich um rechtzeitig zu erkennen, daß spontane emotionale Empfindungen gegenüber Tieren oder auch die bürokratische Anwendung von Gesetzen allein nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes führen. Nur wenn wir wissenschaftliche Erkenntnisse über die Tiere haben, können wir sie verstehen und damit auch schützen.

Der rechtliche Tierschutz und gesetzliche Grundlagen

Bereits 1972-1750 v. Chr. gab es in Babylon den „Codex Hammurabi“ – eine Strafvorschrift mit dem Verbot, die Arbeitskraft von Tieren zu überfordern. Im Alten Testament wird als „gottlos“ bezeichnet, wer sich nicht des Viehs erbarmt (Salomo Sprüche 12, 10). Im Römischen Reich wurden Tiere als Gegenstände des Rechtsverkehrs den Sachen gleichgestellt. Den Tieren kam damals als Sache die gleiche Rechtsstellung zu, wie Frauen, Kindern und Sklaven. Als erstes Land stellte England im Jahr 1821 im „Martin’s Act“ (1770) eine Rechtsprechung auf, wo jede mutwillige und grausame Tiermisshandlung strafbar wurde. Deutschland folgte in den Jahren 1838-1869: es wurden einzelne Strafvorschriften gegen Tierquälerei erlassen. Im Jahr 1871 wurde im Reichsstrafgesetzbuch „Öffentliche oder Ärgernis erregende Tierquälerei“ unter Strafe gestellt. Dabei ging es hauptsächlich um das „sittliche Gefühl“ der Menschen und erst seit 1972 gibt es unser Tierschutzgesetz. Erst 1959 wurde in Deutschland das Schlachten von Hunden und Katzen verboten. Am 17. Mai 2002 wurde Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen.

Artikel 20a des Grundgesetzes lautet:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Der Gesetzgeber versteht hierbei den Tierschutz als Schutz des Lebens sowie des Wohlbefindens von Tieren. Diese Gründe werden schnell relativiert, sobald ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Das liegt vor allem daran, daß die Mehrzahl der heutigen Tiere als Nutztiere gehalten und mit dem Ziel der späteren Tötung (Schlachtung) gezüchtet werden. Das Tierschutzgesetz ist damit zwar die gesetzliche Grundlage für den Tierschutz, aber häufig kein wirklicher Tierschutz. Im Lauf der Zeit kann man beobachten, daß Tierschutz an Bedeutung gewinnt, wenn es der Bevölkerung ökonomisch gut geht und die Grundbedürfnisse gedeckt sind. Wenn Wohlstand sich ausbreitet, wird der Ruf nach Tierschutz lauter.


Das Tierschutzgesetz in Deutschland

Alle Paragrafen sind auch als PDF-Datei ausdruckbar!


TierSchutzGesetz (TierSchG)
Ausfertigungsdatum: 24.07.1972
Vollzitat:
„Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 280 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist“

Fußnoten

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 18.5.2006 I 1206, 1313; zuletzt geändert durch Art. 280 V v. 19.6.2020 I 1328

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1987 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr Anlage I Kap. VI Sachgeb. A Abschn. III
Nr. 14 nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 2 Buchst. a DBuchst. jj
G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 628/91 (CELEX Nr: 31991L0628)
EWGRL 630/91 (CELEX Nr: 31991L0630)
EGRL 119/93 (CELEX Nr: 31993L0119)
EWGRL 609/86 (CELEX Nr: 31986L0609)
EWGRL 35/93 (CELEX Nr: 31993L0035) vgl. G v. 25.5.1998 I 1094 +++)


Neben dem Tierschutz gibt es z.B. Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) sowie des Jagdrechts. Zu beachten sind auch die FFH-Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie.